ERNEUERN ODER KAUFEN SIE IHREN AUFZUG ZUM HALBEN PREIS
Wenn der Aufzug in Ihrem Gebäude ein technologisches Update oder die Modernisierung einiger Komponenten benötigt oder komplett ersetzt werden muss oder in Ihrem Gebäude kein Aufzug vorhanden ist.
WARTEN SIE NICHT, dank des “Relaunch”-Dekrets 2020 ist es möglich, Ihre Steuergutschrift umzuwandeln, indem Sie sofort einen Rabatt von 50 % auf die Rechnung beantragen.
WIE KÖNNEN SIE ES ERHALTEN?
Um den Rabatt auf die Rechnung zu erhalten, benötigen Sie keine Zertifizierung von Technikern oder Compliance-Visa.
WER KANN DAVON PROFITIEREN?
Einzelpersonen oder Eigentumswohnungen können vom Rabatt auf die Rechnung profitieren. Firmen und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sind dagegen ausgeschlossen.
GIBT ES ZEITLIMITS?
Arbeiten, die bis Dezember 2022 ausgeführt werden, können vom Rechnungsrabatt profitieren.
WELCHE AUSGABEN WERDEN ZUGELASSEN?
Der Rabatt von 50 % auf die Rechnung gilt sowohl für alle ordentlichen Instandhaltungskosten bestehender Aufzugsanlagen (Reparaturen, Modernisierungen und Ersatz) als auch für die Renovierung eines Bestandsgebäudes mit Einbau neuer Aufzüge (außerordentliche Instandhaltung).
BRAUCHEN SIE HILFE?
Unser Team aus qualifizierten Fachleuten steht Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Verwaltung des Verwaltungsverfahrens zu unterstützen, um den Rabatt auf die Rechnung zu erhalten.
KONTAKTIEREN SIE UNS FÜR IHR MASSGESCHNEIDERTES ANGEBOT